lordpeng hat geschrieben:obs jetzt erlaubt ist einen funkscanner ohne amateurfunklizenz zu betreiben bzw. funkverkehr mit zu hören vermag ich mangels fachwissen nicht zu beurteilen, jedoch könnte ich mir gut vorstellen, dass die funkmeldebehörde etwas dagegen haben könnte, wenn möglicherweise importierte geräte verwendet werden, welche den funkverkehr stören könnten ...
Es geht nicht ums stören, der Betrieb ist schlicht verboten. Punkt, aus.
Im Amateurfunk ist es etwas difiziler. Auch hier waren die Scanner verboten, allerdings ist der Amateufunker verpflichtet, Nebenaussendungen (Kreuzmodulationen etc.) zu vermeiden. Um das auch überprüfen zu können, benötigt er wiederum geeignete Meßmittel... Heute sind für Amateurfunker all jene Geräte erlaubt, die mindestens einen Amateurfunkbereich einschließen, auch wenn so andere Funkdienste empfangen werden können.
Somit darf ich als Amateurfunker, um beim Beispiel Zeltweg zu bleiben, keinen Flugfunk hören, nur kontrollieren, ob meine eigene Aussendung nicht andere Funkdienste stört. Wenn ich nun in Zeltweg in der Menschenmenge mit einem Scanner, aber ohne Amateurfunkausrüstung stehe, hab ich vor der Funküberwachung auch schlechte Karten...
Roland