A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportierung

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A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportierung

Beitragvon brownie » So 20 Mai, 2012 23:34

Ich habe seit mehr als 20 Jahren einen analogen Telephonanschluß, für den ich jeden Monat momentan ca. 17eur
bezahle. Diesen Telephonschluß habe ich nun gekündigt, wobei ich die Rufnummer zu einem anderen Anbieter
mitnehmen will. Die Kündigungsfrist beträgt "1 Mon. zum Monatsende".
Ziel meiner eigenen Kündigung: Nicht unnötig ein Monat zu viel zahlen.

VORGEHEN:
-- Fristgerechte Kündigung des analogen Telephon-ANSCHLUSSES (nicht der Rufnummer) von mir per FAX Mitte
April mit Wirkung 31.05. und MIT deutlichem Hinweis, dass meine Rufnummer Ende Mai zu einem anderen Anbieter
portiert wird.

-- Schriftl. Antwort von A1-Telekom in 3.Aprilwoche: Ich müsse die Kündigung (lt. Info per Telephon: "wegen
dem A1Telekom-Computersystem") zurückziehen, da bei einem Telephon-Anschluß der im Status "gekündigt" steht,

keine Rufnummernportierung durchgeführt werden kann.
=> Ist für mich absolut unverständlich: Die Rufnummer bleibt bis Ende Mai definitv mir zugeordnet und kann

somit davor portiert werden! => Ich empfinde obige Antwort als reine Schikane von A1-Telekom!

-- Trotzdem deshalb FAX per 30.04.: Wie von A1-Telekom gewünscht: "Kündigungsänderung/-Rückzug nur zum Zweck
der Rufnummernportierung" MIT deutlichem Hinweis, dass meine Rufnummer Ende Mai zum Anbieter xxx portiert
wird und das mir nur der Monat Mai ich Rechnung gestellt wird.

-- Neuer Anbieter hat erst am 04.05. den Portierungsantrag zu A1-gesendet, worauf ich allerdings keinen
Einfluß hatte. (Bestellung des neuen ANbieters war im April).

-- Resumee: A1-Telekom will erst den Portierungantrag vom neuen Anbieter als "Kündigung" vestehen. Da dieser
erst am 04.05.2012 bei A1 eingegangen ist, wird mir der Monat Juni auch noch in Rechung gestellt. (wo ich
überhaupt keinen Anschluß mehr haben kann, weil meine Rufnummer schon per Ende Mai beim neuen Anbieter ist).


ERGEBNIS:
==> Ich empfinde es als Frechheit, dass A1-Telekom erst einen [Portierungsantrag_des_neuen_Anbieters] als
[Kündigung] verstehen will, was so definitiv in keinen AGB's steht !! (vor allem nicht in den bei mir gültigen
AGB's, die mind. 20 Jahre alt sind (= AGB's von Anschlußeröffnung).
:x
A1-Telekom interpretiert somit eine Kündigung_mit_Nummernportierung, wie es Ihnen gerade paßt (da nicht in AGBs definiert!) und zwingt sogar den Kunden bei Rufnummernportierung zum Rückzug einer bestehenden Kündigung, was nach meinem Erachten absolut nichts mit der Rufnummernportierung zu tun hat. Ich zahle und kündige den Anschluß, nicht die Rufnummer!


Ich hoffe ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.
PS: Auch ein längeres Telephonat mit dem Teamleiter der Hotline/Serviceabt. brachte keinen Erfolg. A1Telekom stellt sich stur. Mit einem solch kundenunfreundlichen Verhalten, werden Sie hoffentlich bald viele Kunden verlieren.

Grüße
brownie
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon jutta » Mo 21 Mai, 2012 09:52

hmm, ja, ist unerfreulich. allerdings:

- wuerde es mich wundern, wenn die 20 jahre alten agb noch gueltig waeren

- hat es wohl einen grund, warum bei portierungen meistens so vorgegangen wird, dass man dem neuen provider die vollmacht gibt, den alten anschluss zu kuendigen (und das *nicht* selbst tut - im schlimmsten fall ist dann naemlich eine neuherstellung faellig, aber wegen leitungsmangel unmoeglich!)

- erleichtert automatisierung nur routinefaelle. alles was ausser der routine ist, wird durch automatisierung eher erschwert. aber ohne automatisierung haetten wir noch die telefonpreise von vor 50 jahren und die internetpreise von vor 25 jahren.

- finde ich es an sich nett, dass die ta dich verstaendigt hat, dass du die kuendigung zurueckziehen sollst. sie haetten deinen auftrag auch einfach stur durchfuehren koennen. dann waer deine rufnummer weg und auf monate gesperrt.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon local.host » Mo 21 Mai, 2012 10:32

Der neue Anbieter hat die Portierung zu spät gesendet. Hätte er sie im April gesendet wäre alles OK. Ausserdem unterschreibst du üblicherweise im Portierungsformular die Kündigung bei der A1TA.

Nein, die A1TA trifft hier IMnsHO keine Schuld.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Schiwi » Mo 21 Mai, 2012 15:15

Für deine Unwissenheit was Portierung betrifft und für zu spät gestellten Antrag deines neuen Providers kann A1 gar nix.

Wende dich an deinen neuen Provider denn der hätte das alles für dich erledigen können.

PS: Fängt schon gut an bei deinem "neuen"
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Nooto » Mo 21 Mai, 2012 21:29

Schiwi hat geschrieben:Für deine Unwissenheit was Portierung betrifft und für zu spät gestellten Antrag deines neuen Providers kann A1 gar nix.

Wende dich an deinen neuen Provider denn der hätte das alles für dich erledigen können.

PS: Fängt schon gut an bei deinem "neuen"


absolut richtig. für das herum pfuschen an an sich bewährten prozessen und die unfähigkeit des neues providers kann A1 nix
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon brownie » Mo 21 Mai, 2012 23:11

Hallo Jutta, local.host, Schiwi, Nooto,

Danke für die Rückmeldungen.
Ihr geht aber alle wie selbstveständlich davon aus, dass eine Portierungsantrag mit einer Kündigung gleichzusetzen ist. Das ist für mich absolut unverständlich, zumal es auch nirgens in den AGBs definiert ist! Sollte ich es übersehen haben, lasse ich mich aber gern eines Besseren belehren.
=> Es steht nirgends, dass ein Portierungsantrag gleichzeitig eine Kündigung ist UND
=> vor allem, dass eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist ! Das ist reine Schikane von A1-Telekom, um dem Kunden noch ein Monat verrechnen zu können, falls der neue Anbieter zu langsam ist.

Nach meinem Verständnis: Gekündigt wird ein Telephon-Anschluß. (POTS) !
Rein technisch sollte es wohl möglich sein die Nummer die mir hierfür zugeteilt ist, problemlos vor Kündigungseintritt (mittels meines Auftrags an den neuen Provider) zu einem anderen Provider zu portieren.


Das sind für mich zwei unabhängige Vorgänge, die wohl gerne von den Anbietern vermischt werden, nicht in den AGBs oder sonstwo definiert sind und somit nach dem "ich suche mir die Vorgensweise aus"-Prizip dem Kunden aufgezwungen werden. - In manchen Fällen zu unberechtigtem Ungunsten des Kunden, wie bie mir.

Im übrigen / laut telephonischer Auskunft von 2 Providern (Techniker): Ein Portierungsauftrag wird von A1 immer sofort (innerhalb weniger Tage) durchgeführt und kann nicht Wochen davor "gebucht" werden.
Deshalb muß ein neuer Anbieter den echten Portierungsantrag auch erst kurz vor der Portierung an A1 senden.


- wuerde es mich wundern, wenn die 20 jahre alten agb noch gueltig waeren.

Es gelten immer die AGBs bei Vetragsabschluß - egal welcher Vertrag. Diese sind dann AGB-Änderungen unterworfen, die
der Kunde mitgeteilt bekommt und kündigen kann, wenn er nicht einverstnaden ist.

Für deine Unwissenheit was Portierung betrifft und für zu spät gestellten Antrag deines neuen Providers kann A1 gar nix.

Ich muß als Kunde nur das wissen und akzeptieren, was in den AGBs definiert ist. Eine Portierungs-Vorgehen oder dass "Portierungsantrag" als "Kündigung" verstanden wird, konnte ich bei unserer tollen A1-Telekom nicht finden.

Effekt: Ich bin ein mehr als verägerter Kunde mehr ... fühle mich benachteiligt, und werde sicher jedem von der Telekom abraten, was die Telekom sicher auch nicht weiterbringen wird.

Grüße
Brownie
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Arminio » Di 22 Mai, 2012 06:37

Lieber Brownie,

ich finde es schon dreist, dass du das Wissen von langjährig erfahrenen Forenteilnehmern in Frage stellst, nur weil du nicht zu deinem angeblichen Recht gekommen bist.

Auch ich kann bestätigen:

Eine Portierung ist für den alten Provider eine Kündigung - nix anderes. Was soll es denn deiner Meinung nach sonst sein? Dein Vertragsverhältnis mit A1 wird beendet, das ist ja komplett unabhängig von der Nummer. Das ist dasselbe wie im Mobilfunk. Der Unterschied ist, dass man beim Mobilfunk zusätzlich seinen alten Anschluss kündigen muss, da dieser nach einer Portierung mit einer anderen Nummer bestehen bleibt.

Beim Festnetz erfolgt die Kündigung durch den neuen Netzbetreiber, zu dem du die Nummer portieren willst, da der neue Anschluss nichts mit A1 zu tun hat (außer dass die physische Leitung A1 gehört und direkt von A1 an deinen neuen Provider weitervermietet wird). Und genau aus diesem Grund, dass es viele nicht wissen, wird man normalerweise vom neuen Anbieter darüber informiert, dass man selbst nicht kündigen darf. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat dies dein neuer Anbieter anscheinend versäumt.

Würdest du zusätzlich noch selbst kündigen, kann es durchaus passieren, dass der Anschluss samt Nummer komplett abgeschaltet wird und du eine neue Nummer bekommst vom neuen Betreiber.

Fakt ist darüber hinaus: Der neue Anbieter hat die Kündigung zu spät an A1 weitergeleitet und A1 hat das Recht auf ihr einmonatiges Kündigungsrecht zum Monatsletzten zu pochen. Das mag schon sein, dass du deine Anschlussbestellung samt Portierungswunsch bereits im April bei deinem neuen Anbieter deponiert hast. Rechtlich relevant ist das Datum, an dem dein Anbieter die Kündigung an A1 schickt. Somit musst du natürlich den Juni noch bezahlen. Hättest dir ja einen schnelleren Anbieter suchen können. Die Anbieter, die ich kenne, senden Portierungen innerhalb weniger Tage an A1 weiter, um eben keinen Verlust von Monaten in der Kündigungsfrist zu riskieren!

Achja, und dass dich A1 freundlicherweise noch drauf hinweist, dass du deine eigene Kündigung zurückziehen solltest ist ein ENTGEGENKOMMEN von A1 - A1 müsste das nämlich gar nicht machen. Die könnten stur deine eigene Kündigung durchziehen und deine Nummer wäre weg gewesen.

Die Vorgangsweise, dass du selbst nicht kündigen darfst, wenn eine Rufnummer portiert werden soll, ist von der Regulierungsbehörde genau festgelegt und in deinem Fall hat sich A1 absolut genau daran gehalten. Daher wäre es gut, wenn du hier lieber deinen neuen Anbieter anprangerst, statt A1, die alles richtig gemacht haben.
Zuletzt geändert von Arminio am Di 22 Mai, 2012 06:46, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Arminio » Di 22 Mai, 2012 06:39

Doppelpost gelöscht - Forum hat mal wieder minutenlang nicht reagiert :)
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Arminio » Di 22 Mai, 2012 06:58

Zur Klarstellung noch ein paar Anmerkungen:

brownie hat geschrieben:Nach meinem Verständnis: Gekündigt wird ein Telephon-Anschluß. (POTS) !
Rein technisch sollte es wohl möglich sein die Nummer die mir hierfür zugeteilt ist, problemlos vor Kündigungseintritt (mittels meines Auftrags an den neuen Provider) zu einem anderen Provider zu portieren.


Laut Vorgabe der Regulierungsbehörde muss sich für eine erfolgreiche Portierung die Nummer in ungekündigtem Zustand befinden, da eine normale Kündigung immer voraussetzt, dass man den gesamten Anschluss inklusive Nummer aufgeben möchte.

brownie hat geschrieben:Das sind für mich zwei unabhängige Vorgänge, die wohl gerne von den Anbietern vermischt werden, nicht in den AGBs oder sonstwo definiert sind und somit nach dem "ich suche mir die Vorgensweise aus"-Prizip dem Kunden aufgezwungen werden. - In manchen Fällen zu unberechtigtem Ungunsten des Kunden, wie bie mir.


Die Vorgangsweise kann nicht ausgesucht werden, die wird von der Regulierungsbehörde vorgegeben. In deinem Fall hat sich A1 genauestens daran gehalten. Darüber hinaus sind Verordnungen der Regulierungsbehörde nicht in den AGBs geregelt, weil es externe Rahmenbedingungen sind, die ALLEN Betreibern von außen vorgegeben werden. Wenn die Regulierungsbehörde hier einmal etwas ändert, müssten alle Anbieter ihre AGBs ändern, was zu außerordentlichen Kündigungsrechten führen würde - und das will kein Anbieter ;) Ich hoffe du verstehst...



brownie hat geschrieben:Im übrigen / laut telephonischer Auskunft von 2 Providern (Techniker): Ein Portierungsauftrag wird von A1 immer sofort (innerhalb weniger Tage) durchgeführt und kann nicht Wochen davor "gebucht" werden.
Deshalb muß ein neuer Anbieter den echten Portierungsantrag auch erst kurz vor der Portierung an A1 senden.


Das sind nur Halbwahrheiten. Die (administrative) Kündigung in Form eines Portierungsantrags muss fristgerecht erfolgen. Meist wenige Tage nach deiner Bestellung beim neuen Anbieter - oft sogar am gleichen Tag! Die (technische!) Portierung wird erst kurzfristig einige Tage vor der endgültigen Portierung bestellt.

brownie hat geschrieben:Es gelten immer die AGBs bei Vetragsabschluß - egal welcher Vertrag. Diese sind dann AGB-Änderungen unterworfen, die der Kunde mitgeteilt bekommt und kündigen kann, wenn er nicht einverstnaden ist.


Ich bin mir nahezu 100% sicher, dass sich die AGB der A1 Telekom Austria innerhalb von 20 Jahren geändert haben, du hast es allerhöchstens nicht mitbekommen. Die LB und EB - als Bestandteil der AGB - haben sich nämlich 100%ig geändert, da es vor 20 Jahren noch keinen TikTak Tarif gegeben hat, sondern nur die Standard-, Mininmum- und Geschäftstarife.

brownie hat geschrieben:Ich muß als Kunde nur das wissen und akzeptieren, was in den AGBs definiert ist. Eine Portierungs-Vorgehen oder dass "Portierungsantrag" als "Kündigung" verstanden wird, konnte ich bei unserer tollen A1-Telekom nicht finden.


Siehe oben, Rechtliche Rahmenbedingungen die von einer externen, überparteilichen Behörde vorgegeben werden und sich jederzeit ändern können, werden nicht in den AGB verankert und sind daher dort nicht nachzulesen. Ein Anruf bei A1 aber auch bei deinem neuen Betreiber über die Vorgangsweise hätte hier Klarheit geschaffen.

brownie hat geschrieben:Effekt: Ich bin ein mehr als verägerter Kunde mehr ... fühle mich benachteiligt, und werde sicher jedem von der Telekom abraten, was die Telekom sicher auch nicht weiterbringen wird.


In diesem Fall kannst du dich bei der Regulierungsbehörde über die von ebenjener Behörde geschaffenen Rahmenbedingungen beschweren. Wird dir aber denke ich nicht viel bringen. Und wie schon erwähnt: A1 hat alles richtig gemacht in diesem Fall.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon jutta » Di 22 Mai, 2012 07:29

brownie hat geschrieben:Es gelten immer die AGBs bei Vetragsabschluß - egal welcher Vertrag. Diese sind dann AGB-Änderungen unterworfen, die der Kunde mitgeteilt bekommt und kündigen kann, wenn er nicht einverstnaden ist.


und wenn du nicht gekuendigt hast, gelten eben die neuen. abgesehen davon besteht die verpflichtung, eine sonderkuendigungsfrist einzuraeumen, nur bei aenderungen zum nachteil der kund_innen.

die juengste agb-aenderung war uebrigens anfang dieses jahres http://www.a1.net/preise-neu (in kraft seit 1. 4. 2012)

aber: wie arminio ausgefuehrt hat, geht es in deinem fall mehr um gesetzliche und durch verordnung festgelegte ablaeufe und nicht um die agb.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Riddik » Di 22 Mai, 2012 07:31

Guten Morgen,

vorweg gleich mal. Mag sein das dich das ärgert, dennoch ist es bei
jedem anderen das gleiche Prinzip. Auch ich habe meine Rufnummer
portiert (nein, ich war nicht unzufrieden, jedoch brauchte ich die Telefon-
leitung anderwertig). Dazu wurde vom neuen Provider der Portierungs-
auftrag gesendet - Rufnummer wird "immer" vor Ablauf der Kündigungsfrist
portiert und verrechnet der gesamte Kündigungszeitraum.
zumal es auch nirgens in den AGBs definiert ist!

Aha.
http://www.a1.net/hilfe-support/agb
Unter: Sonstiges=> Netzbetreiber-Portabilität Export
Ihr geht aber alle wie selbstveständlich davon aus, dass eine Portierungsantrag mit einer Kündigung gleichzusetzen ist.

Ist es eben nicht. Eine Portierung und eine Kündigung sind 2 Paar Schuhe. Aber bei einer
Rufnummern Portierung wird der physische Anschluss abgetragen. Was meinst, wie laut
der Aufschrei wäre wenn eine Ersatzrufnummer vergeben werden würde und der Anschluss extra
erst gekündigt werden müsste ^^
Nach meinem Verständnis: Gekündigt wird ein Telephon-Anschluß. (POTS) !

Inklusive Rufnummer, richtig. Eine Kündigung würde aber die Rufnummer
für imho 6 Monate sperren und kann daher nicht portiert werden, da es ein
ganz anderer Ablauf ist wie eine Portierung. Hinzukommend ist es bei 4stelligen
Rufnummern so,das diese bei Kündigung gelöscht werden - neue Rufnummern
sind mindestens 5stellig.
Ein Portierungsauftrag wird von A1 immer sofort (innerhalb weniger Tage) durchgeführt und kann nicht Wochen davor "gebucht" werden.
Deshalb muß ein neuer Anbieter den echten Portierungsantrag auch erst kurz vor der Portierung an A1 senden.

Naja, das muss man auch aus einem anderen Blickwinkel sehen - wie soll das denn sonst
funktionieren in der Grössenordnung. Viele Abläufe sind bereits automatisiert da es händisch
recht lange dauern würde. Und auf Terminwunsch würde das ein Chaos ergeben.....
Es gelten immer die AGBs bei Vetragsabschluß - egal welcher Vertrag. Diese sind dann AGB-Änderungen unterworfen, die
der Kunde mitgeteilt bekommt und kündigen kann, wenn er nicht einverstnaden ist.

Was ja unlängst der Fall war. Aber ich denke das hier gemeint war, das die AGB's in ihrer
ursprünglichen Fassung noch Gültigkeit hätte - heisst, diese wurden bestimmt (siehe Anmerkung
oberhalb) bereits geändert.
Ich muß als Kunde nur das wissen und akzeptieren, was in den AGBs definiert ist. Eine Portierungs-Vorgehen oder dass "Portierungsantrag" als "Kündigung" verstanden wird, konnte ich bei unserer tollen A1-Telekom nicht finden.

Aha, daher ist automatisch ein anderer Schuld, nur weil man sich nicht informiert hat oder etwas
nicht gefunden hat? Ich verstehe ja das es vl. in den AGB nicht gleich ersichtlich ist, aber die
0800664100 ist doch nicht so teuer.
Effekt: Ich bin ein mehr als verägerter Kunde mehr ... fühle mich benachteiligt, und werde sicher jedem von der Telekom abraten, was die Telekom sicher auch nicht weiterbringen wird.

FAZIT:
Naja, dein Ärger kommt nur daher, das es eigentlich anders gekommen ist als du erwartet hast.
Ist aber sicherlich keine Benachteiligung. Ich sehe hier auch nur einen Fehler, nämlich den, das dein
jetztiger Betreiber den Auftrag verspätet, warum auch immer, eingereicht hat. Somit liegt
es ausserhalb des Einflussbereichs von A1 - immerhin wurdest du aufmerksam gemacht das
du Probleme mit der Portierung bekommst wenn die Kündigung aufrecht bleibt.
Somit eine Verkettung unglücklicher Zufälle, die 1 Monat Grundentgelt mehr zur Folge hat, imho
nicht wirklich schlimm.
Wie du deine Empfehlungen weitergibst, bleibt dir sicherlich überlassen, aber du solltest auch
bedenken ob das dann die beste Lösung für den/die Bekannten ist - den ein schlechter Rat
kann sehr schnell ein teurer Rat werden. Und realistisch gesehen hege ich die Vermutung das
A1 es überleben wird. Your choice.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon local.host » Di 22 Mai, 2012 10:05

Arminio hat geschrieben:
brownie hat geschrieben:Im übrigen / laut telephonischer Auskunft von 2 Providern (Techniker): Ein Portierungsauftrag wird von A1 immer sofort (innerhalb weniger Tage) durchgeführt und kann nicht Wochen davor "gebucht" werden.
Deshalb muß ein neuer Anbieter den echten Portierungsantrag auch erst kurz vor der Portierung an A1 senden.


Das sind nur Halbwahrheiten. Die (administrative) Kündigung in Form eines Portierungsantrags muss fristgerecht erfolgen. Meist wenige Tage nach deiner Bestellung beim neuen Anbieter - oft sogar am gleichen Tag! Die (technische!) Portierung wird erst kurzfristig einige Tage vor der endgültigen Portierung bestellt.


Man muss die Portierung rechtzeitig [1] bestellen. Dafür gibt es Fristen und ist abhängig davon ob elektronisch oder per (zB) Fax eine Portierung bestellt wird. Diese kann und wird auch bei Bedarf so bestellt dass die Kündigungsfristen passen.
Die technische Portierung wird GENAU zum Portierungszeitfenster bestellt, vorher kann diese nicht ausgelöst werden.

[1] hui, ich war schon mal im Auto am Weg zum Kunden und habe die Portierung telefonisch bestellt weil ich es voll verpeilt hatte. Die A1TA Mitarbeiterin hat von mir als kleines Dankeschön auch einen Strauss Blumen bekommen.
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon brownie » Mi 23 Mai, 2012 00:28

Danke für die regen antworten, mit dem ich gar nicht gerechnet habe!
Ich hab zwar schon alles gelesen, bin aber seit mehr als 1 Std. beim Auswerten und es ist schon recht spät. (Ich muß morgen früh raus.) Ich editiere diesen Post (falls möglich) und schreib morgen was dazu.
Grüße Brownie
brownie
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon brownie » Do 24 Mai, 2012 01:49

Hallo Arminio, Jutta, Riddik, local.host,

Vielen Dank für die regen Anmerkungen und Erklärungen!

@Arminio:
> ich finde es schon dreist, dass du das Wissen von langjährig erfahrenen Forenteilnehmern in Frage stellst, > nur weil du nicht zu deinem angeblichen Recht gekommen bist.

Das steht doch überhaupt nirgens!? Tut mir leid, wenn das missverstanden wurde:
Mit dem Satz
Ihr geht aber alle wie selbstveständlich davon aus, dass eine Portierungsantrag mit einer Kündigung gleichzusetzen ist.

...hatte ich nur gemeint, dass ich es in keinen AGB's oder sonstigen_Beschreibungen schriftlich finden konnte.

Die Vorgangsweise, dass du selbst nicht kündigen darfst, wenn eine Rufnummer portiert werden soll, ist von der Regulierungsbehörde genau festgelegt und in deinem Fall hat sich A1 absolut genau daran gehalten. Daher wäre es gut, wenn du hier lieber deinen neuen Anbieter anprangerst, statt A1, die alles richtig gemacht haben.

Laut Vorgabe der Regulierungsbehörde muss sich für eine erfolgreiche Portierung die Nummer in ungekündigtem Zustand befinden, da eine normale Kündigung immer voraussetzt, dass man den gesamten Anschluss inklusive Nummer aufgeben möchte.

Ok danke, das ist mir neu. Ohne es jetzt nachgeschlagen zu haben, muß ich es wohl so akzeptieren. Mit "Regulierungsbehörde" ist wahrscheinl. die
http://www.rtr.at/de/tk/Portierung
gemeint.
Als Endkunde muß ich aber festhalten, dass ich es von den Unternehmen dann armselig finde, wenn ein Kunde zum Thema "Portierungsvorgehen" keine schriftlichen Dokumente (wo es richtig beschrieben ist) vorfindet, nur weil man eine Änderung des Vorgehens/der RTR-Vorgabe befürchtet. Eine Portierung wird 100te-male am Tag durchgeführt. Die Hotlines sagen oft unterschiedliches - siehe nächsten Absatz.

... Rechtliche Rahmenbedingungen die von einer externen, überparteilichen Behörde vorgegeben werden und sich jederzeit ändern können, werden nicht in den AGB verankert und sind daher dort nicht nachzulesen. Ein Anruf bei A1 aber auch bei deinem neuen Betreiber über die Vorgangsweise hätte hier Klarheit geschaffen.

Ja das wäre schön. Ich glaube ich habe im letzten Monat in Summe sicher 7 Std. mit Hotlines telephoniert. Auch mehrmals mit der von A1-TA. Leider bekommt man sehr oft unterschiedliche und auch gegensätzliche Auskünfte:
z.B. Zum Thema [Portierung] wurde einmal gesagt, dass eine Kündigung schon eingegangen aber nicht durchgeführt sein darf - und ein anderes mal, dass "wegen dem A1-Computersystem" keine Kündigung vorliegen darf, weil ein Portierungsantrag sonst nicht ins Computersystem eingegeben werden kann. Woher soll ich als Endkunden den das Korrekte wissen?
Ich wäre ja schon zufrieden gewesen, wenn mir jemand an der Hotline den richtigen Grund genannt hätte: Nicht "Computersystem" sonder "Vorgabe von Behörde (RTR.at)"
Nichtmal ein Teamleiter der A1-TA, konnte mir den Grund nennen, warum eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist.
===========================================================================
@Riddik:
http://www.a1.net/hilfe-support/agb
Unter: Sonstiges=> Netzbetreiber-Portabilität Export

Danke, das war ein guter Hinweis. An AGBs magelt es der Telekom ja nicht. Interessehalber hab ich tatsächlich mal die Netzbetreiber-Portabilität-AGBs:
http://cdn2.a1.net/final/de/media/pdf/AGB_Telefon_120401.pdf
und Netzbetreiber-Portabilität-LB:
http://cdn3.a1.net/final/de/media/pdf/LB_Netzbetreiberportabilitaet-Export.pdf
durchgesehen. In den AGBs steht leider gar nix was "erklärend" wäre und in der LB steht nur allgemeines zur Portierung.
Das Rufnummern-PortierungsVORGEHEN und das eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht [nicht durchgeführt!] ist), steht aber auch da nicht drinnen.

>> Ihr geht aber alle wie selbstveständlich davon aus, dass eine Portierungsantrag mit einer Kündigung gleichzusetzen ist.

>Ist es eben nicht. Eine Portierung und eine Kündigung sind 2 Paar Schuhe...

Ja dann könnte ich aber eine Kündigung einreichen, und gesondert davon -bevor die Kündigung wirksam wird- die Rufnummer portieren lassen. Genau das wollte ich ja machen und es wurde mir mitgeteilt, dass das nicht geht.

>Aha, daher ist automatisch ein anderer Schuld, nur weil man sich nicht informiert hat oder etwas
nicht gefunden hat? Ich verstehe ja das es vl. in den AGB nicht gleich ersichtlich ist, ...

Bis heute konnte ich in überhaupt keinen AGB's oder Schriftstücken eine Erklärung zum Kündigungsvorgehen finden oder das eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist.
=> Es mag sein, dass das eine Vorgabe der RTR-Behörde ist. Diese wäre mir aber bis dato unverständlich, weil techn. sollte es durchaus möglich sein.
===========================================================================
RESUMEE:

Vielen Dank für Eure Hinweise und Erklärungen! Ich denke wir haben das Thema jetzt ausführlich genug diskutiert.
Ich habe jetzt mitgenommen, dass
- das Portierungsvorgehen von der http://www.RTR.at für alle Unternehmen vorgegeben ist
- und es wohl auch vorgegeben ist, dass eine Portierung nicht durchgeführt werden kann, wenn eine Kündigung eingereicht (nicht durchgeführt!) ist

- und dass obiges in keinem Schriftstück von der A1-TA beschrieben ist
- und die Hotlines es zwar erklären, aber mit gegensätzlichen Aussagen und schon gar nicht begünden können.

Faustregel // am Beispiel: Umstieg zum 31.05. + [Kündigungsfrist alter Anbieter = 1 Mon]
=> Um nicht ein Monat dem alten Anbieter (bei mir A1-TA) unnötig zu zahlen, MUSS der neue Anbieter ca. 6 Wochen vor dem 31.05. beauftragt werden und den Portierungsantrag sofort an die A1-TA weiterleiten.
Eine fristgerechte [Kündigung mit Hinweis dass der Anschluss portiert wird] meinerseits an die A1-TA (zB Anfang April) ist nicht möglich.


Ich mußte es jetzt sowieso akzeptieren und danke Euch für die ausführlichen Anmerkungen, die jetzt meinen Ärger_als_Endkunde über das [nicht schriftlich dargelegt Portierungs-Vorgehen], von der A1-TA zu allen Unternehmen verschoben haben, die es nicht schriftlich erklärt/definiert haben.

Ich denke dass da die Telekommunikations-Unternehmen hier noch aufholen, und Kundenärger vermeiden können.
Vielleicht gibt es ja andere Kunden, die den Prozess auch hinterfragen und sich genau so geärgert haben, wie ich.

beste Grüße
Brownie
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Re: A1-Telekom: Dreist & unfreundlich bei Rufnummernportieru

Beitragvon Riddik » Do 24 Mai, 2012 13:08

Hallo Brownie,
nur kurz noch erwähnt:
Ja dann könnte ich aber eine Kündigung einreichen, und gesondert davon -bevor die Kündigung wirksam wird- die Rufnummer portieren lassen. Genau das wollte ich ja machen und es wurde mir mitgeteilt, dass das nicht geht.

etwas überlesen?
Eine Kündigung würde aber die Rufnummer
für imho 6 Monate sperren und kann daher nicht portiert werden, da es ein
ganz anderer Ablauf ist wie eine Portierung. Hinzukommend ist es bei 4stelligen
Rufnummern so,das diese bei Kündigung gelöscht werden - neue Rufnummern
sind mindestens 5stellig.

Also, ich weiss nicht was so schwierig zu verstehen ist - eine aktive Kündigung wird
im System vorgemerkt damit Rufnummer gesperrt wird resp. gelöscht wenns eine 4stellige
ist. Das Ganze geht automatisch von statten,von daher kann kein zweiter Prozess aktiv werden.
Aber das war ja ohnehin nicht dein Problem gewesen.
weil techn. sollte es durchaus möglich sein.

Es geht weniger um die technische Möglichkeit sondern um die Administrative Verwaltung.
Wieviel Portierungen glaubst du denn das am Tag passieren und wieviele Kündigungen. Um
das Ganze zu bewältigen zu können wurde es automatisiert um auch Kosten zu senken - sonst
würde definitiv ein Anschluss teurer sein. Und wenn der Prozess nicht gesperrt werden würde,
würden sich die System in kurzer Zeit in die Haare bekommen.
=>Kündigungsprozess wartet auf Abtragung der Rufnummer und der Potierungsprozess portiert
dann die Rufnummer weg - Hurra, und schon steht der Laden ;) Und wir reden hier imho von einem
fünfstelligen Prozessbereich der pro Monat durchgeführt wird^^

Faustregel // am Beispiel: Umstieg zum 31.05. + [Kündigungsfrist alter Anbieter = 1 Mon]
=> Um nicht ein Monat dem alten Anbieter (bei mir A1-TA) unnötig zu zahlen, MUSS der neue Anbieter ca. 6 Wochen vor dem 31.05. beauftragt werden und den Portierungsantrag sofort an die A1-TA weiterleiten.
Eine fristgerechte [Kündigung mit Hinweis dass der Anschluss portiert wird] meinerseits an die A1-TA (zB Anfang April) ist nicht möglich.

Ist nicht ganz richtig - wenn der Provider auf Zack ist gehts ruckizucki. Ich hab mein ADSL am 18 gekündigt (ja
das geht, da hier die Rufnummer nicht abgetragen wird). Am 24 hab ich meinen Portierungsauftrag an
meinen Provider gesendet. Am 25 hatte ich meine Zugangsdaten für Voip und am 28 bekam ich diese Rückmeldung:
Die Portierung der Rufnummer wurde für 31.03.2011 um 12:00 Uhr angesetzt.

Und um 13 Uhr hab ich schon über Voip telefoniert ;)
Kleiner Auszug von der RTR:
Im Regelfall wird diese Portierung innerhalb von 5 Werktagen durchgeführt.


EDIT://
Nun hab ich mir mal selber den Teilbescheid von der RTR durchgelesen und bin auf einen
interessanten Absatz gestossen der eigentlich meine Meinung gegenteilig beschreibt:
http://www.rtr.at/de/tk/Bescheid-Z20-01 ... 020-01.pdf

6.2 Kündigungsbeschränkungen
Der Ankernetzbetreiber darf ab dem Zeitpunkt des Einlangens einer Portieranforderung
seitens des NBauf den Teilnehmer nicht kündigen.
Hat einer der Zusammenschaltungspartner in der Funktion als Quellnetzbetreiber einen
seiner Teilnehmer gekündigt und trifft innerhalb der Kündigungsfrist eine Portieranforderung
ein, so ist die Portierung auch dann durchzuführen, wenn der Portiertermin nach dem
Kündigungstermin liegt.

und:
Zu Punkt 6.2: Kündigungsbeschränkung
Diese Bestimmungen dienen dem Schutz des Teilnehmers, um das Recht des Teilnehmers
auf Portierung seiner Rufnummer nicht zu beschränken.

@jutta
Sowie ich das nun sehe ist es hier klar definiert, oder? Somit müsste ich meine
Aussage aber nun revidieren...... *kopfkratz*

Fakt ist aber noch immer das der neue Provider den Portierungsauftrag später
eingereicht hat - ich denke, da hättest bei aufrechter Kündigung andere Probleme
bekommen. Wenn am 30.4. deine Nummer weg wäre würdest diese am 04.05. nicht
mehr portieren können.......
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