Internet Service Pauschale der TA

Hier sind eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.
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Hier sind Eure (nicht-technischen) Erfahrungen mit Providern (deren Produkten und Dienstleistungen) gefragt.

Technisch orientierte Fragen bitte in den passenden Rubriken stellen!

Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon mills » Fr 04 Mär, 2011 07:39

Naja,

tlw. schon:
http://help.orf.at/stories/1676648/
Die Informationen in diesem Artikel stützen sich auf den vom Ministerrat am 22. Februar verabschiedeten Entwurf der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) inklusive Erläuterungen.....


Es fehlt nur noch die Novellierung weiterer Gesetze, welche den Zugriff dann regeln.
Aber das Datensammeln selbst hat mit der Novellierung des TKG quasi begonnen.

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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon WaJoWi » Fr 04 Mär, 2011 07:43

8ung hat geschrieben:EIN LEBEN LANG!!!


Da tun sich die Frage auf: welches Leben? Das des Kunden? Das des Vertrieblers? Das der Firma? Das des Produktes?

Noch dazu bleibt der Preis fĂĽr das Produkt ja gleich - man bekommt nur etwas dazu und das muss extra bezahlt werden! :diabolic:


Diese Aussage: "ein Leben lang" kann man auch als "Drohung" verstehen. Denn im Prinzip sagt da der Anbieter: "an eine Preissenkung oder eine Produktanpassung brauchst du gar nicht erst zu denken". Und um zusätzliche Einnahmen lukrieren zu können muss man sich eben irgendwelche Gebühren einfallen lassen. Nachdem man keine Zahlscheingebühr mehr verlangen darf, muss eben etwas anderes her - vor allem weil die ungeliebte Vorratsdatenspeicherung auf die Provider zukommt.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon wagsoul » Fr 04 Mär, 2011 08:11

Was eigentlich mĂĽssen diese Provider mit dieser Vorratsdatenspeicherung mit protokollieren, was sie konkret nicht jetzt auch schon machen?

Mir konnte das noch niemand sagen - von allgemeiner Hysterie hört man aber immer wieder.

Denn meine Ansicht: Zu 99 % verlangt so eine Vorratsdatenspeicherung das, was eh jetzt schon gespeichert wird. Der Unterschied: Die Aufzeichnungen müssen damit dann einheitlich für eine bestimmte Dauer aufbewahrt werden. Und man kann im Bedarf darauf zugreifen - nicht weil es jetzt nicht möglich ist (Strafverfolgungsbehörden können auch jetzt schon div. Einsichten nehmen wenn notwendig), sondern deshalb, da man einheitlich weiß, welche Daten überhaupt aufgezeichnet und wie lang aufbewahrt werden (das weiß man jetzt ohne die allgemeine, vereinheitlichte Speicherung nicht unbedingt von jedem Provider)

--Edit:
Wenn ich mir so durchlese, was Provider in Ländern mit vorhandener Vorratsdatenspeicherung konkret speichern müssen, so kann man nur sagen:

Unsere Provider speichern jetzt schon mehr (und auch alle anderen Provider)

Im Telefoniebereich sind rein die Datensätze zur Abrechnung (zum Kunden hin und zwischen den Carriern) weit umfangreicher als für die Vorratsdatenspeicherung erforderlich.

Im Internetbereich läufts in etwa darauf hinaus, dass ein Anbieter seinen Kunden kennen muss (Name, Anschrift, Geburtsdatum). Wer von euch nutzt seinen DSL-Zugang anonym und regelt die Vertragsabwicklung + monatl. Bezahlung mit einem Bargeld-Kuvert im Hinterhof?

Einzig der Bereich E-Mail: Dort mĂĽssten vom Mail-Anbieter die SMTP-Kopfdaten aufbewahrt werden.
Obwohl selbst dort bin ich mir sicher, dass ein SMTP-Server normalerweise ein Log über die so anfallenden Vorgänge mitschreibt. Alleine schon zur Überwachung der Services.


Was genau also verschlechtert diese Vorratsdatenspeicherung nun?
Abgesehen davon natĂĽrlich, dass man nun allgemein weiĂź, welcher ISP was mitspeichert und wie lange aufbewahrt (es handhaben mit so einer Speicher-Vorgabe ja alle gleich) - denn im Gegensatz zu jetzt, wo jeder Anbieter sein eigenes SĂĽppchen je nach technischen Erfordernissen und eigenen Vorlieben kocht, kann von AuĂźen (Staat) so einheitlich ein Zugriff angefordert werden
Zuletzt geändert von wagsoul am Fr 04 Mär, 2011 08:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon Arminio » Fr 04 Mär, 2011 08:17

8ung hat geschrieben:Dort http://www.rtr.at/de/tk/SchlichtungsstelleRTR beschweren als Bestandskunde, wenn genug Beschwerden reinkommen wirds was.
Der Leiter Hr. Goldbacher ist eh ein ehemaliger VKI MA, da kommts dann schon ins rollen.


Oh das wäre schön, wenn dieser mächtige Hr. Goldbacher die erzwungene Vorratsdatenspeicherung abschaffen kann, in dem er irgendwas ins Rollen bringt. uiiiiiii :D

... Sorry, aber du wirst merken, dass kurz- bis langfristig alle Provider diesen Mehraufwand auf ihre Kunden abwälzen werden - wer sollte das denn auch sonst bezahlen? Damit wird der VKI auch nicht durchkommen.

Das Schlimmste was der TA passiert - und ich gehe davon aus, dass sie das sowieso so plant - ist die Möglichkeit für den Kunden, aufgrund von Änderungen in den Entgeltbestimmungen den Vertrag zu kündigen, falls er noch gebunden sein sollte.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon jutta » Fr 04 Mär, 2011 08:56

> Was eigentlich mĂĽssen diese Provider mit dieser Vorratsdatenspeicherung mit protokollieren, was sie konkret nicht jetzt auch schon machen?

siehe der geplante § 102a TKG 2003

http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... 206855.pdf

http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml uebersicht tkg novelle
http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/VHG/XXI ... ndex.shtml uebersicht stpo und spg novelle
http://www.parlinkom.gv.at/PAKT/PR/JAHR ... ndex.shtml pressemitteilung parlamentskorrespondenz
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon wagsoul » Fr 04 Mär, 2011 09:08

Und jetzt sagt mir, ein ISP oder Telefonanbieter wĂĽrde diese Aufzeichnungen jetzt nicht ohnehin schon fĂĽhren:

Code: Alles auswählen
(2) Anbietern von Internet-Zugangsdiensten obliegt die Speicherung
folgender Daten:
1. Name, Anschrift und Teilnehmerkennung des Teilnehmers, dem eine
öffentliche IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Angabe
der zugrunde liegenden Zeitzone zugewiesen war;
2. Datum und Uhrzeit der Zuteilung und des Entzugs einer öffentlichen
IP-Adresse bei einem Internet-Zugangsdienst unter Angabe der
zugrundeliegenden Zeitzone;
3. die Rufnummer des anrufenden Anschlusses fĂĽr den Zugang ĂĽber
Wählanschluss;
4. die eindeutige Kennung des Anschlusses, ĂĽber den der Internet-
Zugang erfolgt ist.
(3) Anbietern öffentlicher Telefondienste einschließlich Internet-
Telefondiensten obliegt die Speicherung folgender Daten:
1. Teilnehmernummer oder andere Kennung des anrufenden und des
angerufenen Anschlusses;
2. bei Zusatzdiensten wie Rufweiterleitung oder Rufumleitung die
Teilnehmernummer, an die der Anruf geleitet wird;
3. Name und Anschrift des anrufenden und des angerufenen
Teilnehmers;
4. Datum, Uhrzeit des Beginns und Dauer eines
Kommunikationsvorganges unter Angabe der zugrundeliegenden
Zeitzone;
5. die Art des in Anspruch genommenen Dienstes (Anrufe, Zusatzdienste
und Mitteilungs- und Multimediadienste).
6. Bei Mobilfunknetzen zudem
a) der internationalen Mobilteilnehmerkennung (IMSI) des anrufenden
und des angerufenen Anschlusses;
b) der internationalen Mobilfunkgerätekennung (IMEI) des anrufenden
und des angerufenen Anschlusses;
c) Datum und Uhrzeit der ersten Aktivierung des Dienstes und die
Standortkennung (Cell-ID), an dem der Dienst aktiviert wurde, wenn
es sich um vorbezahlte anonyme Dienste handelt;
d) der Standortkennung (Cell-ID) bei Beginn einer Verbindung.
(4) Anbietern von E-Mail-Diensten obliegt die Speicherung folgender
Daten:
1. die einem Teilnehmer zugewiesene Teilnehmerkennung;
2. Name und Anschrift des Teilnehmers, dem eine E-Mail-Adresse zu
einem bestimmten Zeitpunkt zugewiesen war;
3. bei Versenden einer E-Mail die E-Mail-Adresse und die öffentliche IPAdresse
des Absenders sowie die E-Mail-Adresse jedes Empfängers
der E-Mail;
4. beim Empfang einer E-Mail und deren Zustellung in ein elektronisches
Postfach die E-Mail-Adresse des Absenders und des Empfängers der
Nachricht sowie die öffentliche IP-Adresse der letztübermittelnden
Kommunikationsnetzeinrichtung;
5. bei An- und Abmeldung beim E-Mail-Dienst Datum, Uhrzeit,
Teilnehmerkennung und öffentliche IP-Adresse des Teilnehmers unter
Angabe der zugrunde liegenden Zeitzone.


Wie machen die ihre Arbeit wenn Sie diese Dinge nicht wissen? Was verlangt diese Vorratsdatenspeicherung an Datenerfassungen, die ein Anbieter nicht ohne sie genauso schon aufzeichnet und mitloggt?

Und wo liegt tatsächlich die Kostenbelastung für einen ISP in der Erhebung dieser Daten. Da kann es sich ja wohl nur um die Umsetzung der nun festgelegten Aufbewahrungsdauer und verpflichtende Auskunft im Falle eine Anfrage danach gehen --> da nun einheitlich definiert.

Fragt man mich, ist es das, was hier wirklich eindeutig zu erkennen ist eine Jammerei des entsprechenden Provider-Wirtschaftszweiges dahinter, um Geld zu lukrieren - ob durch ZuschĂĽsse vom Staat, oder durch Rechtfertigung von neuen GebĂĽhren gegenĂĽber den Kunden, das sei dahingestellt.
Zuletzt geändert von wagsoul am Fr 04 Mär, 2011 09:28, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon jutta » Fr 04 Mär, 2011 09:14

bisher haben sie die daten nach beendigung der jeweiligen verbindung geloescht, wenn sie nicht zur verrechnung noetig waren (soweit halt die offizielle version). und wenn sie danach gefragt wurden, konnten sie antworten: "sorry, hab ich nicht/nicht mehr"
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon Arminio » Fr 04 Mär, 2011 09:16

Ganz einfach, weil die Rahmenbedingungen, wie etwas zu speichern ist, bzw. beauskunftet werden muss ganz anders sind als bei den Speicherungen, die der Provider firmenintern fĂĽr sich bisher schon gemacht hat.

So war/ist E-Mail nach wie vor keine rechtssichere Kommunikationsform in Österreich, während Provider mit anderen Providern und Kunden problemlos per E-Mail kommunizieren können.

Durch die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Rahmenbedingungen gibt es Mehrkosten und die hat letztendlich der Kunde zu zahlen.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon jutta » Fr 04 Mär, 2011 09:21

> Und wo liegt tatsächlich die Kostenbelastung für einen ISP in der Erhebung dieser Daten.

die daten muessen zt laenger gespeichert werden = mehr speicherplatz noetig
die daten muessen revisionssicher gespeichert werden = entsprechende datentraeger, programme, lagerraeume noetig
die daten muessen so archiviert werden, dass auskunft in angemessener zeit erteilt werden kann = archivprogramme, personal, schulung usw noetig. (bisher gabs ein paar admins, die sich bei bedarf halt durch die logfiles gewuehlt haben. das wird nicht mehr reichen)

//ps zur erklaerung, da hier ja nicht jeder server-admin ist: logfiles von mailservern, radiusservern usw sind normale textfiles. die koennen mit jedem editor veraendert werden. fuer den internen gebrauch ist das voellig wurscht, denn normal haben nur vertrauenswuerdige personen schreibzugriff auf die logfiles (root-passwort noetig) und ausserdem haben die meisten leute eh was besseres zu tun, als logfiles mit der hand zu schreiben. aber revisionssicher sind diese logfiles eben nicht. daher muessen jedenfalls geeignete speicherprogramme und medien angeschafft werden, um sicherzustellen, dass die gespeicherten daten unveraendert und unveraenderbar sind.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon ANOther » Fr 04 Mär, 2011 09:34

wer weiss...
vlt will "das amt" die logs ausgedruckt (schriftart arial12, zeilenabstand 1,5) und per einschreiben zugestellt...
das kann dann schon kosten;)
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon jutta » Fr 04 Mär, 2011 09:38

> (schriftart arial12, zeilenabstand 1,5)

lach net. wennst eine eingabe bei einem us-gericht machst, musst du bestaetigen, dass du die vorgeschriebenen schriftformate verwendet hast, welches textverarbeitungssystem und wieviele woerter.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon geko36 » Fr 04 Mär, 2011 14:42

Hi,

seitens der A1TA wäre es sinnvoller gewesen diese Vorratsdatenspeicherkosten ganz offen dem Endkunden umzuhängen anstatt irgendwelche Leistungen zu erfinden die kaum einer braucht oder kennt oder nutzen kann, weil die zugestandene Upload BB unter aller Kanone ist...

Ich erinnere da an die EinfĂĽhrung der LKW Maut alias Go-Box.
Plötzlich stand auf jeder Paketrechnung der Post: LKW Maut 0,12 Euro (oder so ähnlich).
Gab zwar auch Gemecker, aber jeden war klar das die Pakete nicht von Scotty gebeamt, sondern auf der AB herumkutschiert werden.

GrĂĽĂźe
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon Arminio » Fr 04 Mär, 2011 15:46

Für die Upload Bandbreite kann die Telekom aber auch nicht viel. Es wird technisch bei asymmetrischen Leitungen eh so viel wie möglich aus den Leitungen rausgeholt. Das geht, wenn man direkt am Wählamt klebt, durchaus auch mal bis zu 4 mbit mit VDSL. Aber ansonsten ist der Telekom beim Upload technisch die Grenze gesetzt dass halt einfach zu 99% nicht mehr geht, als 768 bei ADSL(2+).

Und dass die Telekom nicht so einfach ein Budget fĂĽr das komplette Ersetzen von Kupferdraht durch Lichtwellenleiter hat, dĂĽrfte beim derzeitigen Preiskampf auch klar sein. Man kann nicht Low Budget Produkte zahlen und sich High End Leistung erwarten. Und wenn, dann dauert das noch einige Zeit.
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon geko36 » Fr 04 Mär, 2011 16:45

Hi,

alles richtig was du schreibst...dann sollen sie aber nicht mit dieser unseligen Online Festplatte hausieren gehen und eine Speicherplatzerhöhung als Vorteil verkaufen.

Mit der Wahrheit fährt man einfach am besten...der Staat will/muß - du als Kunde/Bürger zahlst, fertig.

GrĂĽĂźe
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Re: Internet Service Pauschale der TA

Beitragvon jutta » Fr 04 Mär, 2011 16:48

> dann sollen sie aber nicht mit dieser unseligen Online Festplatte hausieren gehen und eine Speicherplatzerhöhung als Vorteil verkaufen.

die funktioniert aber mit *jeder* bandbreite. wenn die "online festplatte" groesser ist, heisst das ja nicht, dass du jeden tag den gesamten inhalt runter- und raufladen musst.
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