bandbreitenerhöhung - rechtliches
angenommen, jemand kann aus "technischen gründen" (whatever) nicht auf 768/128 umgestellt werden und behält die 512/64.
wie sieht es dann von der rechtlichen seite her aus? immerhin schliesst man einen vertrag über eine leistung ab, die dann nicht im vertraglich vereinbarten rahmen geliefert wird - oder täusche ich mich da?
wie sieht es dann von der rechtlichen seite her aus? immerhin schliesst man einen vertrag über eine leistung ab, die dann nicht im vertraglich vereinbarten rahmen geliefert wird - oder täusche ich mich da?
suchfunktion!

Kenn mich nicht mehr aus. Aber was wären das für techn. Gründe. (ausg. Entfernung)? Das fände ich interessant weil damit rücken sie (TA) nicht heraus.
